Nach 14 Jahren als Berater in verschiedenen BigFour-Beratungsgesellschaften bin ich als selbstständiger Steuerberater mit dem klaren Fokus auf die operative Umsetzung steuerlicher Anforderungen für die Finanzbranche tätig.
Als Berater für Banken und Finanzdienstleister analysiere ich neue gesetzliche Vorschriften und Verwaltungsanweisungen und unterstütze Sie u. A. auch bei der Steuerberechnung und -reporting.
Das Jahressteuergesetz 2024 sieht einige Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften vor, die teilweise sehr kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden. Diese Gesetzesänderungen habe ich zum Anlass für zwei Fachveröffentlichungen genommen.
Das JStG 2024 soll nun auch die Anpassung der Meldungen inländischer Dividendenerträge an die EU-FASTER-Richtlinie enthalten und die Umsetzung auf das Jahr 2027 verschieben. Der Beitrag stellt die grundlegenden Änderungen zum bisherigen Recht dar und was auf Banken zukommt. Als Erstes: Don't panic!
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte und Forderungsausfälle sollen im Jahressteuergesetz 2024 gestrichen werden. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf Anleger und Banken.